Regierung versagt bei Kontrolle von Mindestlöhnen
Es reicht nicht, branchenspezifische Mindestlöhne zu vereinbaren und zu hoffen, dass diese automatisch von allen Unternehmen eingehalten werden. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage ?Kontrolle und Durchsetzung von Mindestlöhnen?, über die bereits die Süddeutsche Zeitung am 25.06.2010 berichtet hat. Ebenso zeigt die Antwort: Die Bundesregierung wird ihrer Schutzfunktion für die Beschäftigten nicht gerecht.
Viele Unternehmen unterlaufen die gesetzlichen Mindestlöhne und die Kontrollen reichen bei weitem nicht aus. In der Bauwirtschaft wurden im vergangenen Jahr 1.500 Bußgeldverfahren gegen Firmen wegen Verstößen gegen den Mindestlohn eingeleitet. In der Branche der Gebäudereiniger waren es 200 Verfahren.
Pressestimmen:
WELT Online
Papier von GG-Hessen: Gute Arbeit fördern, schlechte Arbeit abschaffen!
In einem Positionspapier fordert GewerkschaftsGrün Hessen Bündnis 90/Die Grünen aber auch alle anderen Parteien auf, sich die veränderte Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bewusst zu machen und die aufgestellten Forderungen zu unterstützen oder zu übernehmen.
Es ist nicht zu erwarten, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zu einem guten Ergebnis führen. GewerkschaftsGrün Hessen möchte mit dem Papier eine breite gesellschaftliche Diskussion über gute und schlechte Arbeitsverhältnisse anstoßen und regt eine parteiübergreifende Bereitschaft zum Handeln an. Der zunehmenden Prekarisierung weiter Bevölkerungsteile darf nicht tatenlos zugesehen werden!
Download des Papiers im Volltext
Pressemitteilung von GewerkschaftsGrün-Niedersachsen: Arbeitnehmerrechte stärken
Osnabrück ? Für die Stärkung der Arbeitnehmerrechte sprachen sich die Mitglieder der Landesarbeitsgruppe ?GewerkschaftsGrün? anlässlich ihres jüngsten Treffens im Osnabrücker DGB-Haus aus.
Petra Tiesmeyer von der DGB-Region Osnabrück-Emsland forderte, in der Finanzkrise müssten die Arbeitnehmer der verschiedenen Länder stärker zusammenstehen. ?Die pauschale Beschimpfung der griechischen Kolleginnen und Kollegen in manchen deutschen Medien ist unerträglich.?, so Tiesmeyer.
Vor der zum Mai 2011 anstehenden Beschäftigungs-Freizügigkeit in Europa gelte es, eine gesetzliche Haltelinie gegen Dumpinglöhne durchzusetzen. Dabei soll der gesetzliche Mindestlohn eingebettet sein in ein Maßnahmenbündel, das die Tarifautonomie sichert und stärkt.
Leiharbeit - Laumanns Appell ist scheinheilig
Zur Kritik von NRW-Arbeitsminister Josef Laumann an den Wohlfahrtsverbänden, weil sie Leiharbeit einsetzen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Die Kritik kurz vor der Landtagswahl in NRW ist scheinheilig. Minister Laumann kann den Wohlfahrtsverbänden nicht vorwerfen, dass sie Leiharbeitskräfte einsetzen so lange sie nur bestehende Gesetze ausnutzen. Es gibt erhebliche Gesetzeslücken im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die dem Missbrauch Tür und Tor öffnen. Diese müssen geschlossen werden und zwar von der Politik. Nur durch Appelle ändert sich nichts.
Gerade bei der Leiharbeit haben die Bundesregierung und auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen versagt. Vor wenigen Wochen hat Nordrhein-Westfalen im Bundesrat einen Antrag zur Regulierung der Leiharbeit von den Ländern Rheinland-Pfalz und Bremen mit einem Änderungsantrag derart verwässert, dass am Ende nur ein Prüfauftrag an die Bundesregierung herausgekommen ist. Minister Laumann hätte die Bundesregierung zu notwendigen Schritten drängen können. Dank ihm kann die Regierung jetzt weiter machen wie bisher: Prüfen und Reden ohne Folgen.
Scheinheilige Worte und Appelle helfen nicht. Die Leiharbeit muss endlich reguliert werden, damit in dieser Branche endlich der Gleichbehandlungsgrundsatz "gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit" gilt. Wir fordern Minister Laumann und die Bundesregierung auf, zügig zu handeln statt ewig zu prüfen.
Pressemitteilung zur Jahrestagung GewerkschaftsGrün 2010
Gegen ?Rente mit 67? und für Mindestbedingungen für ?gute Arbeit?
GewerkschaftsGrün, die Vereinigung der GewerkschafterInnen bei Bündnis90/Die Grünen hat sich auf seiner Jahrestagung am Wochenende in Berlin einstimmig gegen die ?Rente mit 67? ausgesprochen. Um den Spaltungstendenzen in der Arbeitswelt entgegenzutreten, formulierte die Versammlung in einem ausführlichen Grundsatzbeschluss ihre Forderungen für Mindestbedingungen für ?gute Arbeit?. Die Tagung bekräftigte ihre Ablehnung der ?Kopfpauschale? im Gesundheitssystem und plädierte stattdessen für die Einführung einer BürgerInnenversicherung.
In einem Beschluss zur Rentenpolitik tritt GewerkschaftsGrün dafür ein, wieder zu einer abschlagsfreien Rente ab 65 zurück zu kehren. Die ?Rente mit 67? betrachtet GewerkschaftsGrün als ?Rentenkürzung durch die Hintertür?. Um Altersarmut zu bekämpfen, sprachen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einstimmig für eine Garantierente aus, die allen Rentnerinnen und Rentnern ohne bürokratische Prüfung zustehen soll. Bekräftigt wurde die Forderung nach einem Systemwechsel hin zu einer umlagefinanzierten BürgerInnenversicherung auch in der Rentenversicherung.
Sehr ausführlich beschäftigte sich GewerkschaftsGrün mit der Stabilisierung der Arbeitsbedingungen und der Einkommensverhältnisse. Beschlossen wurde ein Katalog von Mindestbedingungen, die für ?gute Arbeit? unverzichtbar sind. Dazu gehören ein Transformationsprozess hin zu einer ökologischen Wirtschaftsweise, tarifvertragliche Verbesserungen, Mindestlöhne, Mindesthonorare und Mindestarbeitsbedingungen. Diese müssen als verbindliche Untergrenzen festgesetzt werden. Insbesondere die skandalöse Ausdehnung befristeter Arbeitsverhältnisse und der Missbrauch in der Leiharbeit müssen gestoppt und umgekehrt werden.
Für weibliche Erwerbstätige muss nach Auffassung von GewerkschaftsGrün mehr Entgelt- und Chancengerechtigkeit durchgesetzt werden. Im Interesse aller Beschäftigten liege es, die Erosion des Tarifvertragssystems zu stoppen und Mitbestimmungsrechte auszuweiten. Auch die kollektive Arbeitszeitverkürzung solle wieder neu diskutiert werden. Die grünen GewerkschafterInnen fordern, zur Finanzierung des Gemeinwesens Vermögen und Vermögenseinkommen verstärkt heranzuziehen. Als zentrale Mittel, um die Gerechtigkeitslücke in unserer Gesellschaft zumindest zum Teil wieder zu schließen, sieht GewerkschaftsGrün ein mit Mindestlöhnen verbundenes bedingungsloses Grundeinkommen.
Dem SprecherInnen-Team gehören weiterhin die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke und der Arbeitsrechtsanwalt Wolfgang Stather an. Ergänzend wurden auf der Jahrestagung Hartmut Wauer und Sabine Seeberg als Generalsekretäre das Vorstandsteam gewählt.
Beschluss: Mindestbedingungen für "gute Arbeit"
Beschluss: Rentenpolitik - individuell und solidarisch
Beschluss: BürgerInnenversicherung statt Kopfpauschale
Gesetzesantrag: Zeitarbeit regulieren - Missbrauch bekämpfen
Die Zeitarbeit wurde in den vergangenen Jahren zunehmend für Lohnabsenkung und den Abbau von Stammpersonal missbraucht. Dies zeigen zahlreiche Beispiele, von denen der Missbrauch des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch die Drogeriekette Schlecker der bekannteste Fall ist.
Die Auswüchse in der Zeitarbeitsbranche sind nicht mehr länger hinnehmbar. Deswegen möchte Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin von GewerkschaftsGrün, die Zeitarbeit wieder zu einem verträglichen Instrument für die Wirtschaft und die Beschäftigten machen. Die verantwortlich agierenden Unternehmen der Branche sollen gestärkt werden und denen soll Einhalt geboten werden, die den Ruf der Zeitarbeitsbrache beschädigt haben.
Auf Initiative von Beate Müller-Gemmeke fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, dass folgende Maßnahmen ergriffen werden: die Einführung eines Mindestlohns für die Zeitarbeitsbranche, die uneingeschränkte Umsetzung des Prinzips ?gleicher Lohn für gleiche Arbeit?, Festlegung einer Prämie in Höhe von 10 Prozent des Bruttolohns, eine Quote, die dafür sorgt, dass Unternehmen ab 200 Beschäftigten nicht mehr als 10 Prozent Zeitarbeiter beschäftigten, das Verbot der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung, die Wiedereinführung des Synchronisationsverbots und eine Erweiterung der Rechte von Betriebsräten für die innerbetriebliche Regulierung der Zeitarbeit.
Pressemitteilung: Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst sind überfällig
Zum unterdurchschnittlichen Anstieg der Tarifverdienste und den bevorstehenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst erklären Beate Müller-Gemmeke und Ingo Ruther, Sprecher von GewerkschaftsGrün:
Die Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst müssen sich stärker an der gesamtwirtschaftlichen Tarifentwicklung orientieren. Das haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes verdient. Die hohen öffentlichen Ausgaben für Steuersenkungen und die Rettung der Banken dürfen hier keine Ausrede für fehlende Lohnsteigerungen im öffentlichen Dienst sein.
Dabei muss auch berücksichtigt werden, dass höhere Löhne im öffentlichen Dienst die Binnenwirtschaft stärken. Deutschland muss aus der Vergangenheit lernen und das bisher vom Export getriebene Wachstum auf eine solidere Grundlage stellen, die stärker an der Binnenwirtschaft orientiert ist.
Laut dem WSI-Tarifarchiv ist die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst in den vergangenen zehn Jahren der gesamtwirtschaftlichen Tarifentwicklung deutlich hinterher gehinkt. So gab es im öffentlichen Dienst in den alten Bundesländern einen nominalen Anstieg um 17 Prozent, in der Gesamtwirtschaft dagegen um 21,4 Prozent. In der Metallbranche hat es sogar Zuwächse um bis zu 27,4 Prozent gegeben.
Trotz der stärkeren Tarifsteigerungen der Jahre 2007 bis 2009 konnte der Rückstand des öffentlichen Dienstes nicht wett gemacht werden.

