Weniger Befristung – mehr Sicherheit
Zu der Entscheidung des europäischen Gerichtshofs zur Bef
ristung von Arbeitsverhältnissen erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Das Urteil ist ein Schlag für die Beschäftigten. Kettenbefristungen verstoßen zwar laut der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht gegen europäisches Recht, aber dennoch sind aufeinanderfolgende Befristungen ungerecht und deshalb nicht akzeptabel. Die
Regierung wird dieses Urteil nutzen, denn sie will die Befristung von Beschäftigungsverhältnissen laut Koalitionsvertrag noch erleichtern. Damit wird die Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt weiter erhöht. Dem werden wir nicht tatenlos zuschauen.
Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ein Recht auf mehr Sicherheit für ihre Lebens- und Familienplanung. Deswegen haben wir mit unserem Antrag im letzten Jahr die Streichung der sachgrundlosen Befristung und einzelner Befristungsgründe gefordert. Sozial ist nicht, was Arbeit schafft, sondern sozial ist nur, was gute Arbeit schafft. Deshalb lehnen wir die Ausweitung von prekären und unsicheren Beschäftigungsverhältnisse ab.
Wir sehen es als sehr problematisch an, dass sich der Anteil der befristeten Beschäftigungsverhältnisse bei Neueinstellungen kontinuierlich erhöht. Jeder zweite neue Arbeitsvertrag hat ein Verfallsdatum. Diese Einstellungspraxis trifft insbesondere junge Menschen. Neben der Generation "Praktikum" ist mittlerweile auch die Generation "Erprobung" entstanden. Unsichere und lange Berufseinstiege sind ungerecht und
unverantwortlich.
Leiharbeit: Für eine gesetzliche Equal-Pay-Regelung
Zu der gestiegenen Zahl der Leiharbeitskräfte erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Die Rekordhöhe in der leiharbeit schadet mehr als sie nutzt. Mit der steigenden Zahl an Leiharbeitskräften nehmen auch die prekär Beschäftigten weiter zu. Niedrige Löhne und ein Übermaß an Flexibilität sind die Folge, die immer mehr Menschen abverlangt werden. Das Leben vieler Leiharbeitskräfte bleibt unkalkulierbar, da sie Manövriermasse ihres Arbeitgebers sind und wenig Sicherheit haben. Das ist ungerecht und muss geändert werden.
Wir fordern, dass die Bundesagentur für Arbeit endlich die Vermittlung in Leiharbeit beendet und dafür den direkten Weg in den Arbeitsmarkt wählt. Vor allem ist wenig davon zu halten, dass die Bundesregierung die Verantwortung in die Hände der Tarifpartner legt und sich
davor drückt, eine gesetzliche Equal Pay-Regelung zu schaffen. Dies schwächt die Gewerkschaften. In vielen Branchen wird dadurch der Verhandlungsspielraum für Lohnerhöhungen geringer, wenn Gewerkschaften darum kämpfen müssen, dass Leiharbeitskräfte von den Firmen übernommen werden.
Niedriglöhne und Lohnabschlüsse unterhalb des verteilungsneutralen Spielraums schaden den Menschen in Deutschland und Europa. Die Bundesregierung muss mit gutem Beispiel voran gehen und alles dafür tun, dass die Löhne, insbesondere in exportorientierten
Branchen, steigen. Steigende Löhne würden den Binnenkonsum stärken, die Ungleichgewichte abbauen und damit für mehr makroökonomische Stabilität in Europa sorgen.
Bundesregierung darf Lohndumping durch Minijobs nicht ausweiten
Zu den heute von der Hans-Böckler-Stiftung vorgestellten Minijob-Studien erklärt Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:
Minijobs und Niedriglöhne gehen Hand in Hand, weil skrupellose Unternehmen die Minijobs zum Lohndrücken nutzen und so staatlich subventionierte Zusatzgewinne einstreichen. Für die betroffenen Minijobber heißt das Armut trotz Arbeit, fehlende soziale Sicherheit, null berufliche Perspektive und dauerhafte Abhängigkeit vom Jobcenter. Das muss auch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen endlich zur Kenntnis nehmen. Die von Schwarz-Gelb beabsichtigte Ausweitung von Minijobs und Niedriglöhnen muss gestoppt werden.
Die von CDU/CSU und FDP geplante Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobber auf 450 Euro ignoriert die wissenschaftlichen Erkenntnisse. Minijobs sind eine Niedriglohnfalle und keine Brücke in gute Arbeit. Die neuen Studien dokumentieren dies erneut und zeigen den Reformbedarf. Statt geringfügiger Beschäftigung müssen sozialversicherungspflichtige Jobs gefördert werden.
Zudem muss die CDU ihren frommen Mindestlohnsprüchen endlich gute Taten folgen lassen. Nur ein allgemeiner, gesetzlich geregelter Mindestlohn wird Lohndumping wirksam verhindern und den Niedriglohnsektor eindämmen. Alles andere ist Augenwischerei.
Leiharbeit: keine Amnestie für Leiharbeitsunternehmen
Zur Forderung des CDU-Wirtschaftsflügels, eine Amnestie für Leiharbeitsfirmen zu erlassen, um sie vor der Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Löhnen aufgrund eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts zu schützen, erklärt Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte:
Lohndumping ist kein Kavaliersdelikt. Deshalb ist zu kritisieren, dass die betroffenen Leiharbeitsunternehmen und der CDU-Wirtschaftsflügel kein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben. Sie betreiben weiterhin Lobbyarbeit, um bevorstehende Zahlungen an die Sozialversicherungen und Leiharbeitskräfte zu verhindern. Das ist ein Skandal.
Die Leiharbeitskräfte, die jahrelang unter den Gefälligkeitstarifverträge der „Christlichen Gewerkschaft für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) leiden mussten, müssen nun endlich zu ihrem Recht kommen. Daran darf die Bundesregierung nichts ändern. Es darf nicht sein, dass die Unternehmen, die jahrelang von Billiglöhnen profitiert haben, weitgehend ungeschoren davon kommen. Zudem muss das CGZP-Urteil auch eine abschreckende Wirkung haben. Die betroffenen Leiharbeitsunternehmen brauchen keinen Vertrauensschutz. Ihnen muss bewusst gewesen sein, dass die Tarifverträge der CGZP fragwürdig und mit heißer Nadel gestrickt waren.
Insofern war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Tarifunfähigkeit der CGZP keine Überraschung. Die Tariffähigkeit der CGZP war seit 2003 immer umstritten. Spätestens seit 2007 wurde in den Medien über die zweifelhafte Tarifpraxis der CGZP berichtet – insbesondere über die Haustarife mit sehr niedrigen Dumpinglöhnen. Deswegen muss die Bundesregierung hart bleiben und den Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels abwehren.
Rente mit 67 - Grüne Gewerkschafter gegen Linie der Parteiführung
Welt Online in Ihrer Ausgabe vom 12.01.2012 schreibt:
Bei den Grünen regt sich entgegen der Linie der Parteiführung Kritik an der Rente mit 67. Die Gruppe "Gewerkschaftsgrün", zu deren Sprechern die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmecke gehört, fordert "eine Aussetzung der Rente mit 67 und eine umfassende Reform des Rentensystems". Die Rente mit 67 führe unter den "vorherrschenden Arbeitsbedingungen für viele zu einer Rentenkürzung durch die Hintertür". Hierüber müsse es beim nächsten Parteitag eine "intensive Diskussion geben". Eine Rentenreform müsse "die Verschiedenheit der Lebensbiografien berücksichtigen". Bereits im Dezember hatten Müller-Gemmecke und acht weitere Abgeordnete angekündigt, nicht gegen Anträge von Linken und SPD zu stimmen, wonach die Rente mit 67 gestoppt oder laut SPD ausgesetzt werden soll, bis die Hälfte der 60 bis 64 Jahre alten Arbeitnehmer eine Stelle hat. Die Grünen-Abgeordneten wollen sich enthalten. Parteivorstand und Fraktionsmehrheit lehnen die Anträge der anderen Oppositionsparteien ab.
mka
Weitere Fundstellen:
Rente mit 67 - Rentenkürzung durch die Hintertür verhindern
Das Sprecherteam von GewerkschaftsGrün erklärt zur Diskussion zur Rente mit 67 bei Bündnis 90/Die Grünen:
GewerkschaftsGrün fordert eine Aussetzung der Rente mit 67 und eine umfassende Reform des Rentensystem, denn mit Blick auf die vorherrschenden Arbeitsbedingungen führt die von der Großen Koalition eingeführte Rente ab 67 ohne flankierende Reformen und Maßnahmen für viele zu einer Rentenkürzung durch die Hintertür. Deshalb fordert GewerkschaftsGrün auch eine intensive Diskussion zur Rente mit 67 beim nächsten Bundesparteitag von Bündnis 90/Die Grünen.
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